Der Zivilschutz

Der Zivilschutz

Einsatz des Zivilschutzes

Der Zivilschutz kann zu verschiedensten Einsätzen aufgeboten werden, insbesondere bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen.

Organisation des Zivilschutzes

Der Zivilschutz ist auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt, Träger des Zivilschutzes sind aber meist die Gemeinden und Regionen.

Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz

Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten.

Schutzbauten

Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden. Man unterscheidet zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen.

Das Einsatzmaterial im Zivilschutz

Das Einsatzmaterial des Zivilschutzes wird primär für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beschafft. Meist ist die Gemeinde Eigentümerin dieses Materials und dafür verantwortlich.

Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes

Das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte definiert ein internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes.